Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vonDie Poststraße Geltung Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihre Geltung im Einzelfall gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Alle Vereinbarung, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich, auch per Fax oder Email niederzulegen. Angebote Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung oder Leistung (z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierte Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird. Zeichnungen, Abbildungen, Maße Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferungen in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum-und Urheberrecht an allen, von ihm abgegeben Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen sowie Hilfsmitteln, vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte benutzen oder vervielfältigen. Der Auftraggeber hat auf Verlangen des Auftragnehmers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Verpackungs- und Versandkosten sind in den Angeboten nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Preise und Preisänderungen Angegebene Preise gelten ab Druckerei und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, je nach Vereinbarung, bei Abholung in bar oder zum auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt ohne Abzug von Skonto oder Nachlass fällig. Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber Eigentumsvorbehalt Liefertermin Wird die Einhaltung der Lieferfrist aufgrund Höherer Gewalt, Krieg, Streik, Maschinenbruch oder unverschuldeter Betriebsstörungen verhindert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Ereignisse. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist zur vorzeitigen Lieferung oder zu Teillieferungen berechtigt, welche bei Erbringung in Rechnung gestellt werden können. Gefahrübergang – Versand Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Auftraggebers oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Lagerkosten nach Gefahrenübergabe trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Auftragnehmer betragen die Lagerkosten € 2,50 pro Palette und angefangener Woche. Die Geltendmachung sowie der Nachweis weiterer oder geringer Lagerkosten bleiben vorbehalten. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, Freiburg im Breisgau, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen, unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs / Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus dem Auftragnehmer gegenüber. Eine Transportversicherung wird Die Poststraße ausschließlich auf besondere schriftliche Anweisung für Rechnung des Auftraggebers abschließen. Rechte des Auftraggebers wegen Mängel / Gewährleistung Der Auftraggeber ist verpflichtet, Waren bei Entgegennahme unverzüglich auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu untersuchen. Mängel müssen innerhalb 8 Tagen schriftlich angezeigt werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so ist die Ware/Leistung vom Kunden angenommen. Eine Verwendung mangelhafter Ware darf bis zur Klärung nicht erfolgen. Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl, bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftragsgeber über. IIn allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt besonders bei:
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z. B: Proofs Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei Sachmängeln des/der gelieferten Gegenstandes/Gegenstände ist der Auftragnehmer nach seiner, innerhalb einer angemessenen Frist zu treffenden Wahl, zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Die Gewährleistung / Haftung entfällt wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber, die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung, zu tragen. Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung Lettershop-DienstleistungenDie Preise für Lettershop-Dienstleistungen wurden auf der Grundlage eines Dauer-Bankeinzugs kalkuliert, welcher Die Poststraße berechtigt, vor Arbeitsbeginn sowie nach Abschluss teilweise oder vollständig eine Porto-, Teil- oder Gesamtrechnung einzuziehen. Andere Zahlungsarten sind unpraktikabel und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Sie bedingen einen 5 %igen Preisaufschlag und eine Vorauszahlung des ermittelten Portos. Dieser Aufschlag wird auch berechnet, wenn seitens der Bank der Bankeinzug nicht ausgeführt wird oder der Kunde diesen nachträglich storniert. Eine Zahlung gilt erst als geleistet, wenn der Zahlbetrag dem Konto von Die Poststraße vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Postrabatte für den Auftragnehmer vorsortierte Post gehen zu deren Entlohnung. Der Auftragnehmer führt keine Prüfung von Texten durch. Vom Auftraggeber zu beschaffende Materialien, Drucksachen, Prospekte usw. sind in einwandfreiem Zustand frei Haus an den Auftragnehmer zu liefern. Der Auftragnehmer bestätigt lediglich den Empfang der Materialien, jedoch nicht die in den Lieferdokumenten angegebene Menge und Qualität. Eine Überprüfung der Menge wird nur auf ausdrückliche Anweisung und gegen Berechnung vorgenommen. Zum Ausgleich von Auflagedifferenzen und maschinenbedingten Stückverlusten ist eine Mehrlieferung von 5 % der zu verarbeitenden Materialien erforderlich, oder 95 % des Materials ist zu versenden Schlussbestimmungen Freiburg, 01.08.2010
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